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KAFFEE, SNACK UND LUNCH TO GO: GEHEN SIE DEN MEHRWEG!

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Sie verkaufen Essen und Heißgetränke.

Sie verkaufen Essen und Getränke to go in Einwegverpackungen (Kunststoff oder mit Kunststoffanteil)? Dann sind Sie nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet ab dem 01.01.2023 Mehrwegbehälter zur Verfügung zu stellen oder darin abzufüllen.

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Sie bestellen gern to go.

Na klar: Wenn`s schnell gehen muss, isst und trinkt man unterwegs. Das ist ziemlich praktisch und dem Geschmack tut es auch keinen Abbruch. Ziemlich unappetitlich hingegen sind die 280.000 Tonnen Müll aus Einweggeschirr und Take-away-Verpackungen, die jährlich in Deutschland anfallen. Dagegen können Sie etwas tun. Und zwar mit jeder Bestellung to go: Ordern Sie Mehrweg! Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jetzt alle Gastronom*innen, ihr Angebot in mehrfach nutzbaren Behältnissen anzubieten oder in selbst mitgebrachten Behältnissen befüllen zu lassen.

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Hygieneleitfaden

Finden Sie alle Infos zur Benutzung von Mehrwegbehältern in der Gastronomie in unserem Hygieneleitfaden.

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Welches Mehrwegsystem passt zu meinem Gastrobetrieb?

Finden Sie den besten Anbieter für Ihre individuellen Anforderungen in Ihrem Gastrobetrieb.

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Morgen ist es tatsächlich zu spät für unsere Umwelt.

Lass besser den Becher und andere Einwegverpackungen weg und nimm deinen To-Go-Kaffee oder dein -Essen im Mehrwegbehälter mit! Diese einfache Geste hilft, die Zukunft unseres Planeten zu sichern. Vielen Dank an die Zero Waste Heroes Mimi und ihren Vater Flake von Rammstein!